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Impressum

h+s veranstaltungen gmbh
Martin-Luther-Str. 2
D-81539 München

 

eMail: Enable JavaScript to view email.
Internet: www.hs-veranstaltungen.de

 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: 
Otger Holleschek, Matthias Schlick
HRB München 130726

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 208209112 VBG


Inhaltlich verantwortlich: Otger Holleschek, Matthias Schlick

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von h + s veranstaltungen gmbh

 

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und
h + s veranstaltungen gmbh (im Folgenden „h+s“ genannt) geschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn h+s gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsabschluß bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Bestimmungen und Absprachen treten in Kraft, sobald diese in schriftlicher Form Vertragsgegenstand werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit h+s sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich h+s das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

Vertragsschluss und Angebot

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Vertragserklärungen von h+s, insbesondere Leistungsangebote und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten h+s nur dann, wenn diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch h+s. Ein Vertragsabschluß kommt nur dann zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Sollten trotz des Schrifterfordernisses durch h+s Leistungen für den Auftraggeber ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch zu Gunsten von h+s jeweils in Höhe entsprechend des dem Auftraggeber unterbreiteten Angebots von h+s bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.

 

Leistungsumfang

Zu den Leistungen von h + s zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. h+s bestimmt, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit h+s aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist h+s berechtigt, die jeweiligen Subunternehmen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. Der genaue Gegenstand und die damit geschlossenen Leistungspflichten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. h+s ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

 

Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, h+s die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material etc. werden nach den Listenpreisen von h+s gesondert berechnet.

 

Zahlung

Die Lieferungen bzw. Leistungen von h+s sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Bei allen Aufträgen behält sich h+s das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Bankenbasiszinssatz berechnet.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 5.000,00 EUR erfolgt eine Rechnungsstellung über

- 75 % der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung, spätestens aber 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

- der Restbetrag ist bei Erhalt der Endabrechnung fällig.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgehaltene Forderungen handelt. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.

Gegenstände und Materialien, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von h+s angeliefert werden, bleiben im Eigentum von h+s und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an h+s zurückzugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Stornierung

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers werden dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, mindestens aber 50 % der Auftragssumme.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers weniger als 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so werden dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, mindestens aber 75 % der Auftragssumme.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so werden dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, mindestens aber 100 % der Auftragssumme.

Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, h+s einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Gerichtsstand und Erfüllung

Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllung ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Seiten München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

 

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

 

Rechtswirksamkeit

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Webanalyse / Einsatz von Google Analytics

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